ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR TEILNAHME AM BIG BANG FESTIVAL 2024
Stand: 16. Februar 2024
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der DUP Media GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jens de Buhr und Ayse Mese, Schanzenstraße 70, 20357 Hamburg (im Folgenden: DUP) als Veranstalter zur Teilnahme an allen Bestandteilen des BIG BANG HEALTH (im Folgenden: Festival).
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils letzten Fassung. Eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch DUP ist jederzeit möglich. Hiervon betroffene Vertragspartner sind zu informieren. Damit einhergehend besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Rückvergütungsanspruch. Wird seitens des Teilnehmenden nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme der Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprochen, gelten diese als akzeptiert.
§ 2 Ticketbestellung & -bezahlung
(1) Tickets können – sofern verfügbar – online über das Anmeldetool bestellt werden. Ein Recht zur Festivalteilnahme besteht nicht.
(2) Der jeweils angegebene Ticketpreis ist sofort fällig und das vom Besucher angegebene Zahlungsmittel wird unmittelbar nach dem Bestellprozess belastet. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die AGB können vom Besucher jederzeit unter https://bigbang.health/agb nochmals aufgerufen werden.
(3) Der Ticketpreis umfasst die Teilnahme am Festival. Nicht im Preis enthalten sind z.B. Reise-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten der Teilnehmenden.
(4) Eventix als verantwortlicher Dienstleister für die Ticketabwicklung sendet dem Teilnehmenden mit bzw. nach erfolgter Anmeldebestätigung eine Rechnung über die Vergütung zu.
§ 3 Masterclass-Bewerbung
Für die Masterclasses ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Konkretere Informationen dazu erhalten Ticketinhaber rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail an die beim Ticketkauf hinterlegte Mailadresse.
Ein Anspruch auf Zulassung zu einer Masterclass besteht nicht. Inhaber eines Premium-Tickets werden bei der Vergabe von Plätzen für Masterclasses prioritär behandelt.
Von den ausgewählten Teilnehmenden einer Masterclass werden Anrede, Vor-, Nachname, E-Mailadresse, Unternehmen und Position an das veranstaltende Unternehmen der Masterclass übermittelt, um einen weiteren Austausch im Anschluss zu ermöglichen.
§ 4 Rücktritt & Ersatzteilnehmer
(1) Der Teilnehmende ist vor Festivalbeginn jederzeit zum begründeten Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Er kann anstelle eines Rücktritts aber auch einen Ersatzteilnehmer benennen. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich (Adresse: Schanzenstraße 70, 20357 Hamburg) oder per E-Mail (redaktion@dup-magazin.de) gegenüber DUP zu erklären.
(2) Geht die Rücktrittserklärung bis vier Wochen vor Festivalbeginn bei DUP ein, wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr erstattet. Geht die Rücktrittserklärung später als vier Wochen vor Festivalbeginn bei DUP ein oder nimmt – ohne eine solche Erklärung – weder der Teilnehmende noch ein Ersatzteilnehmende am Festival teil, so hat DUP Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.
§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt Folgendes: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie DUP mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist versenden.
(2) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat DUP Ihnen alle Zahlungen, die DUP von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von DUP angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei DUP eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet DUP dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben – es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie DUP einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie DUP von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 6 Änderungen des Festivals
(1) DUP ist berechtigt, das Festival räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, anstelle der angekündigten andere Referenten einzusetzen oder das Programm des Festivals zu ändern.
(2) Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder einer Kürzung des Festivals gilt der Vertrag für die geänderte Zeitdauer als abgeschlossen – sofern der Teilnehmende nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung widerspricht. Auf diese Rechtsfolge ist der Teilnehmende in einer Mitteilung hinzuweisen. Eine Reduzierung des vereinbarten Preises erfolgt nicht.
(3) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – insbesondere bei Ausfall von Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl – kann DUP das Festival absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien; der Teilnehmende erhält eine bereits geleistete Vergütung zurück. Ein Anspruch auf Erstattung von Reise- und/oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall ist ausgeschlossen – es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens DUP. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
(4) Über Änderungen von Zeit oder Ort des Festivals und über wesentliche Änderungen im Ablauf sowie über eine Absage des Festivals gemäß § 6 Abs. 1 informiert DUP die angemeldeten Teilnehmenden unverzüglich.
(5) Aufgrund von gesetzlichen Auflagen (vgl. § 7) oder wirtschaftlichen Sachzwängen kann eine Verkleinerung des Festivals mit einhergehender Teilnehmerbeschränkung erforderlich sein. DUP wird in diesem Fall betroffenen Teilnehmenden Ersatzleistungen anbieten. Ist dies nicht möglich oder werden diese durch den Teilnehmenden abgelehnt, erfolgt eine Vertragsauflösung und eine damit einhergehende Rückvergütung.
(6) Findet das Festival aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse, wie z.B. Staatstrauer, Witterungseinflüsse, Streik oder Krieg, nicht statt oder wird sie deshalb verlegt, so ist der Veranstalter nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. Eine Rückerstattung des Tickets erfolgt in diesem Fall nicht.
§ 7 Corona-Bestimmungen
(1) Zum Schutz der Festivalteilnehmenden kann es erforderlich sein, durch den Gesetzgeber vorgegebene und/oder weitergehende Einschränkungen und/oder Maßnahmen umzusetzen. Hiermit ist keine Änderung des Festivals gemäß § 6 begründet und keine Berechtigung zum Rücktritt des Teilnehmenden verbunden.
(2) Der Teilnehmende gewährleistet nach bestem Wissen, nicht an Corona erkrankt und virulent zu sein. DUP ist berechtigt durch geeignete Maßnahmen (z.B. Messen der Temperatur, Befragung) einem begründeten Verdacht nachzugehen und dem Teilnehmenden den Zugang zum Festival zu verwehren bzw. ihn von selbigem zu verweisen. Der Teilnehmende kann diesem Ausschluss durch Vorlage eines gültigen Negativ-Tests respektive Impfnachweises widersprechen.
§ 8 Einlass zum Festival
(1) Der Besucher muss bei der Einlasskontrolle unaufgefordert ein gültiges Ticket vorweisen. Da die Tickets personengebunden sind, kann er auch aufgefordert werden, sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument auszuweisen. Wird dem Besucher Einlass gewährt, erhält er ein nicht übertragbares Abzeichen (z.B. ein Event Badge oder ein Wrist Band), das er während des Festivals bei sich tragen muss – insbesondere, um nach Verlassen des Festivalgeländes und anderer Veranstaltungsräume wieder eingelassen zu werden.
(2) Studierende müssen bei der Einlasskontrolle einen Nachweis vorlegen, dass sie tatsächlich an einer Hochschule eingeschrieben sind. Auszubildende müssen ebenfalls einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Kann kein Nachweis vorgelegt werden, muss der volle Preis für ein Standard-Ticket gezahlt werden. Andernfalls kann der Zutritt zum Festivalgelände nicht gewährt werden.
(3) Um für alle Besucher ein sicheres und angenehmes Festival zu gewährleisten, behält sich DUP das Recht vor, Besuchern den Einlass zu verwehren, sofern sie aggressiv oder ausfallend erscheinen oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Waffen oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit auf das Festivalgelände und in die Veranstaltungsräume gebracht werden.
§ 9 Allgemeine Haftungsbeschränkung des Veranstalters
(1) DUP haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen a) für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von DUP, ihrer gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, b) für Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz sowie c) für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder im Fall einer Garantie.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet DUP nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist („Kardinalpflicht“). Dabei handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Eine weitergehende Haftung von DUP ist ausgeschlossen; dies gilt auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung von DUP ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers beträgt ein Jahr – es sei denn, sie beruhen auf einem vorsätzlichen Handeln der gesetzlichen Vertreter von DUP, ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer Beschäftigten. Gleiches gilt für Direktansprüche gegenüber den vorgenannten Personen.
§ 10 Besondere Haftungsbeschränkung für die Garderobe
Sofern der Veranstalter beim Festival unentgeltlich anbietet, Gegenstände (z.B. Mäntel, Jacken, Koffer oder Taschen) für den Besucher zu verwahren („Garderobe“), gelten hierfür folgende Bedingungen:
Der Besucher darf keine Wertgegenstände (z.B. Laptops, Smartphones, Schmuck), Datenträger mit vertraulichen und/oder geschäftlichen Informationen, Zahlungsmittel/-karten oder Reisetickets an der Garderobe abgeben.
Der Veranstalter haftet für Sach- und Vermögensschäden durch Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln einer seiner Organe und/oder Verrichtungs- und/oder Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf maximal 500 Euro pro Besucher.
§ 11 Datenschutz
DUP verwendet die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung und – soweit Sie hierzu gesondert eingewilligt haben – für Marketing und Werbezwecke. Eine Übermittlung an Dritte (etwa Speaker, Partner, Sponsoren) kann zu diesem Zwecke erforderlich werden.
Insbesondere im Zusammenhang mit der Anmeldung und Abrechnung der Teilnahmegebühren werden die notwendigen personenbezogenen Daten an den Dienstleister Eventix B.V., Van Eeghenstraat 96, 1071GL Amsterdam übermittelt und von diesem entsprechend genutzt.
§ 12 Bild-, Video- und Tonaufnahmen
DUP ist berechtigt, gewerbliche Bild-, Video- und Tonaufnahmen vom Festival anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen und zu Marketingzwecken zu nutzen. Durch den Besuch des Festivals erklären Sie sich mit der späteren Verwendung der Aufnahmen einverstanden.
§ 13 Hausrecht
BIG BANG HEALTH ist eine geschlossene Veranstaltung, DUP hat das alleinige Hausrecht, Rechtsmittel sind ausgeschlossen. Der Teilnehmer akzeptiert Weisungen des Veranstalters und seiner Gehilfen. Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist während des Aufenthaltes auf dem Festivalgelände und in den Veranstaltungsräumen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei ungenehmigten Ambush-/Guerilla-Marketing-Maßnahmen kann der Besucher von der weiteren Teilnahme am Festival ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, die Veranstaltungsräume zu verlassen. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen den Besucher bleiben unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg, sofern es sich bei dem Besucher um einen Kaufmann handelt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der BRD können sich auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.